„Recht auf Reparatur“: Neue Vorgaben betreffen auch E-Handwerksbetriebe
[ad_1] Seit dem 31. Juli 2026 gilt das sogenannte „Recht auf Reparatur“ vollständig. Mit dem Gesetz soll die Reparatur von Waren gestärkt und eine längere Nutzung von Produkten gefördert werden. …
