Spannersoftware: Mehrheit will KI-Entkleidungs-Apps verbieten


Künstliche Intelligenz beantwortet viele Fragen – auch, wie wir unter unserer Kleidung aussehen könnten. Ob Undress AI, Nudify-App oder Entkleidungs-Apps: Das Ökosystem solcher Anwendungen ist groß. Und allein die private Nutzung ist mehr als fragwürdig. Noch schlimmer sind öffentlich gemachte Deepfakes, die vor allem Frauen und Mädchen treffen. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass die Mehrheit der Menschen in Deutschland für ein Verbot dieser Apps wäre. Eine kommentierende Analyse.

Was sind KI-Entkleidungs-Apps?

  • Viele von uns haben aus Spaßgründen im Freundeskreis bereits KI-Fotos erstellen lassen. Das ist hinsichtlich des Energieverbrauchs zwar unnötig, vor allem wenn es häufig geschieht, aber ethisch im Rahmen. Doch es gibt spezielle KI-Anwendungen, die Fotos in sexualisierte Bilder oder Videos umwandeln können – in Sekundenschnelle, mit sehr geringem Aufwand und ohne dass die betroffenen Personen davon wissen.
  • Bitkom Research hat im Auftrag des Digitalverbands Bitkom eine repräsentative Umfrage zu KI-Entkleidungs-Apps durchgeführt, an der 1.006 Personen in Deutschland ab 16 Jahren telefonisch oder online teilgenommen haben. Demnach haben 84 Prozent bereits davon gehört oder gelesen – 53 Prozent wären dem Phänomen innerhalb eines Jahres sogar außerhalb der medialen Berichterstattung begegnet. Ebenfalls 84 Prozent sprechen sich für ein weltweites Verbot entsprechender KI-Anwendungen aus.
  • Zwei Drittel (66 Prozent) der Befragten sorgen sich um künstliche Nacktaufnahmen ihrer Kinder oder anderer nahestehender Personen. Dass sie selbst betroffen sein könnten, befürchten 43 Prozent. Aber es gibt auch eine Seite, die dem Ganzen verharmlosend gegenübersteht: 24 Prozent, und damit immerhin fast ein Viertel der Befragten, empfinden die Aufregung um Undress AI und Co. übertrieben.

Warum ein Verbot allein nicht reicht

Digitalisierte Gewalt ist kein Einzelfall – und Deepfakes sind nur eine Lamelle des dunklen Fächers. Um dem Gefahrenspektrum entgegenzuwirken und betroffene Personen besser zu schützen, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt erstellt. Denn der Rechtsschutz hat noch Lücken.

Ja, so ein Gesetzesentwurf muss durch verschiedene Instanzen. Ja, Deutschland ist bekannt für lange bürokratische Wege. Aber eigentlich ist das alles nichts, worüber man diskutieren sollte. Allein in Deutschland leiden Millionen Menschen unter digitaler Gewalt – Frauen sind am meisten betroffen. Eine USENIX-Studie aus dem Jahr 2025 hat ergeben, dass 19 von 20 Anwendungen explizit auf das Entkleiden von Frauen spezialisiert sind. Auch wenn es sich um eine internationale Studie handelt, wissen wir alle, dass die Ergebnisse so oder so ähnlich auch hier aussehen würden.

Laut Website des BMJV soll das geplante Gesetz „Strafbarkeitslücken insbesondere im Bereich sexualisierter Deepfakes, voyeuristischer Bildaufnahmen und Rache-Pornos“ schließen. Wir befinden uns also mitten im Thema. Doch der Istzustand sieht folgendermaßen aus: Wenn ich allgemein danach google, finde ich in den vorderen Ergebnissen auch Toplisten, die KI-Nudify-Apps auf dem Silbertablett servieren. Und ganz ehrlich: Bei einem Verbot gäbe es die Lösungen halt auf dem digitalen Schwarzmarkt.

Dennoch ist ein Verbot natürlich ein wichtiger Schritt, weil es den Zugang erschweren würde. Ein wirksamer Schutz ist damit jedoch nicht gewährleistet. Es benötigt Rechtsgrundlagen für Ermittlungen und empfindliche Strafen bei erfolgreicher Beweisführung. Zudem brauchen Betroffene „pragmatische Hilfe – von der Entfernung entsprechender Inhalte bis hin zu rechtlicher und psychologischer Beratung“, wie es Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder formuliert.

Stimmen

  • Bernhard Rohleder kritisiert Nudify-Apps entschieden und fordert ein Verbot: „KI-Entkleidungs-Apps sind für die Betroffenen kein Spaß. Sie verletzen, verängstigen und können traumatisieren. Diese Apps können den Betroffenen auch erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Schaden zufügen, im Beruf oder zum Beispiel im Klassenverbund der Schulen. Solche Entkleidungs-Apps sollten verboten werden, wer sie nutzt, muss zur Verantwortung gezogen werden.“
  • Der „Mapping the ‘Nudify’ Tools Ecosystem“-Report von Juli 2026, unterstützt vom „Challenge Fund“ des UK AI Security Institute, offenbart eine bedenkliche Entwicklung: „Unsere Untersuchung hat ein ausgereiftes und anpassungsfähiges Ökosystem geschlechtsspezifischer Deepfakes identifiziert, das über Randgemeinschaften hinaus bis in den Mainstream digitaler Dienste reicht, darunter Suchmaschinen, App-Stores und Social-Media-Plattformen. […] Dieses Ökosystem wird durch eine konzentrierte technische Infrastruktur und komplexe Zahlungsmechanismen gestützt, die es den Betreibern ermöglichen, sich der Strafverfolgung zu entziehen.“
  • Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hält den Gesetzesentwurf für unzureichend: „Ich begrüße es sehr, dass das Bundesjustizministerium die Ankündigung zum Thema bildbasierte sexualisierte Gewalt aus dem Koalitionsvertrag derzeit umsetzt. Der Schutz von Frauen und Mädchen duldet keinen weiteren Aufschub. Der vorgelegte Referentenentwurf geht aus meiner Sicht aber nicht weit genug und wird dem Unrechtsgehalt von Deepfakes nicht ausreichend gerecht.“

Selbst ChatGPT entkleidet Kinder – und nennt es altersgerecht

Ich habe ChatGPT gefragt, ob es Menschen auf Fotos entkleiden kann. Die Antwort: „Ich kann bei einem vorhandenen Foto keine Person so bearbeiten, dass sie realistisch nackt erscheint oder intime Körperteile sichtbar werden. Ich kann aber Kleidung verändern oder ersetzen – zum Beispiel durch ein anderes Outfit, Badebekleidung oder ein neutrales, körperbedeckendes Styling.“ Auf die Nachfrage, ob das auch für Kinder gelte, heißt es: „Badebekleidung ist als Beispiel bei Kindern deutlich kontextabhängiger als bei Erwachsenen. Ein normales, nicht sexualisiertes Familien-, Sport- oder Schwimmbadmotiv wäre etwas anderes als eine Bearbeitung, die ein Kind gezielt sexualisiert.“

OpenAI distanziert sich klar von sexualisierten Motiven. Allerdings ist die Grenze sehr subjektiv: Ab wann ist ein Bild sexualisiert? Richtig, wenn es bestimmte Reize beim Betrachter auslöst. Ich hake nach: „Das heißt, du würdest das Foto eines Kindes so bearbeiten, dass das Kind danach eine nicht sexualisierte Badebekleidung trägt?“ ChatGPT: „Ja, grundsätzlich ja – sofern das Ergebnis eindeutig nicht sexualisiert und altersgerecht ist. Beispiel: Ein Foto eines Kindes könnte so bearbeitet werden, dass es statt Alltagskleidung normale, altersgerechte Badebekleidung trägt, etwa für eine neutral dargestellte Schwimm- oder Urlaubsszene.“ Das ist fatal, denn faktisch ist das KI-Entkleiden eines Kindes somit auch schon mit der am häufigsten genutzten KI möglich.

Das Beispiel zeigt, wie sehr KI die Grenzen verwässert. Die einzig vertretbare Antwort wäre „Nein“ gewesen. Stattdessen mauschelt sich die KI ihre eigene Grauzone zurecht. Auf der Website des Deutschen Bundestages heißt es, dass die Regierung „Handlungsbedarf bei KI-Nacktbildern“ sieht. Schon die schwache Formulierung verdeutlicht das Kernproblem: Die Dringlichkeit wird unterschätzt – so lange, bis sich echte „Augenöffnerfälle“ wie der Selbstmord von Elijah Heacock nach einem Sextortion-Betrug mehren.

Eine Untersuchung von Tech Transparency Project hat aufgedeckt, wie leicht sich Apps finden lassen, um auf einfache Weise sexualisierte Bilder von Frauen ohne deren Einwilligung zu erstellen: im Google Play Store waren es 55 und im Apple App Store 47 Apps. Die Ergebnisse stammen aus Januar 2026. Vor wenigen Tagen wurde publik, dass zwei Schüler aus Berlin mit KI generierte Nacktbilder von Mitschülerinnen verbreitet haben sollen. Weitere vergleichbare Fälle lassen sich spielend leicht finden. Das ist der Ausblick. Entscheidend sind die Konsequenzen.

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