
Apple verschärft in der Auseinandersetzung mit OpenAI den Ton. Eine einstweilige Verfügung soll verhindern, dass OpenAI Geräte mithilfe unrechtmäßig erworbener Apple-Technologien weiterentwickelt. Zugleich soll der mutmaßliche Diebstahl vertraulicher Informationen größer sein als zunächst angenommen.
Weiter ehemalige Mitarbeiter im Visier von Apple
Laut einem Bericht von TechCrunch soll Apple mindestens elf weitere ehemalige Mitarbeiter ausgemacht haben, die in die Vorgänge verwickelt sein oder zumindest als Zeugen infrage kommen könnten. Gleichzeitig hat Apple vor Gericht eine beschleunigte Beweisaufnahme gegen mehrere Beschuldigte und beteiligte Unternehmen beantragt. Dazu zählen ehemalige Apple-Mitarbeiter und heutige OpenAI-Führungskräfte wie Chang Liu, ehemaliger Senior System Electrical Engineer, Tang Yew Tan, langjähriger Apple-Manager, und Yu-Ting „Alyssa“ Peng, ehemalige Ingenieurin bei Apple, OpenAI und dessen Stiftung, sowie das von Apples früherem Chefdesigner Jony Ive mitgegründete Hardware-Startup io.
Die neuen Erkenntnisse sollen laut Apple darauf hindeuten, dass der mutmaßliche Umgang mit Geschäftsgeheimnissen über die im ursprünglichen Verfahren genannten Personen hinausreichen könnte. Als Beleg für die Behauptungen führt Apple an, dass sich ein ehemaliger Mitarbeiter vor Pengs Bewerbungsgespräch bei OpenAI mit Chang Liu und Peng getroffen und dabei vertrauliche Apple-Informationen über noch nicht angekündigte Produkte besprochen haben soll. Ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter soll hingegen bei einem Vorstellungsgespräch bei OpenAI Screenshots vertraulicher Dokumente zu einem bislang unveröffentlichten Produkt gezeigt haben.
Weiter mutmaßliche Auffälligkeiten entdeckt
Ferner sollen nach Einreichung der Klage weitere Auffälligkeiten bekannt geworden sein. Diese betreffen mehrere nicht näher benannte ehemalige Mitarbeiter, die inzwischen ebenfalls bei OpenAI unter Vertrag stehen. Sie sollen sich bei Apple wegen der Rückgabe von Apple-Arbeitsgeräten gemeldet haben, die sie nach ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen bislang behalten hatten. Darin will die Klagepartei Apple einen weiteren möglichen Hinweis darauf erkennen, dass mehr Personen als bisher bekannt noch Zugang zu vertraulichem Material gehabt haben könnten.
Die neuen Erkenntnisse sollen laut Apple als Grundlage für eine beschleunigte Beweisaufnahme ausreichen. Parallel dazu ist ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung anhängig. Diese soll verhindern, dass OpenAI Produkte auf Basis von Apples Geschäftsgeheimnissen oder Technologien entwickelt. Ebenso hatte der Konzern Mitte Juli rund 40 ehemalige Mitarbeiter, die inzwischen ebenfalls für den KI-Spezialisten arbeiten, per anwaltlichem Schreiben zur Sicherung relevanter Dokumente und Kommunikationsdaten aufgefordert.
OpenAI kritisiert falsche Darstellungen
OpenAI hat Apples Anschuldigungen erneut zurückgewiesen und erklärt, Apples Antrag auf eine einstweilige Verfügung beruhe auf falschen Informationen und sei vollkommen unnötig, da OpenAI weder über Apples Geschäftsgeheimnisse verfüge noch Interesse an diesen habe. Zudem verweist das Unternehmen auf bisherige Fehler Apples im Verfahren: So soll Apple bei einer Kontaktaufnahme mit OpenAI aufgrund der Verwechslung zweier ähnlicher Nachnamen zunächst eine Nachricht an die falsche Person geschickt haben, ebenso soll das Unternehmen falsche Angaben über Gespräche mit dem General Counsel von OpenAI gemacht haben. Darüber hinaus kritisiert OpenAI Apples Darstellung eines sogenannten „residual access“, bei dem ehemalige Mitarbeiter nach ihrem Ausscheiden weiterhin auf Apple-Systeme hätten zugreifen können. OpenAI argumentiert zudem, Apple verschweige, dass dieser fortbestehende Zugang auf mangelhafte eigene Sicherheitsprozesse zurückzuführen gewesen sei.
Zuletzt wurde bekannt, dass rund ein halbes Dutzend ehemalige Mitarbeiter nach ihrem Ausscheiden aufgrund der Verknüpfung ihrer privaten Apple-IDs mit ihren beruflichen iCloud-Zugängen weiterhin Zugriff auf vertrauliche Daten hatten, weil die entsprechenden Zugangsberechtigungen beim „Offboarding“ nicht gelöscht worden waren.




