Die Bundesnetzagentur hat ihren Festlegungsentwurf zur Reform der Netzentgelte vorgelegt, und für Besitzer von Solaranlagen wird es teurer. Wer künftig eine PV-Anlage betreibt, zahlt ab 2029 einen deutlich höheren Grundpreis fürs Stromnetz. Was hinter dem Plan steckt und wen er betrifft.
Höherer Grundpreis für Prosumer
Im Zentrum der Reform steht ein neuer Aufschlag für sogenannte Prosumer, also Haushalte, die Solarstrom selbst erzeugen und verbrauchen, aber bei Bedarf trotzdem auf das öffentliche Netz zurückgreifen. Für diese Gruppe soll der Grundpreis der Netzentgelte, nicht die gesamten Netzentgelte, um 70 bis 90 Prozent steigen. Die Bundesnetzagentur begründet das damit, dass Prosumer die Netzinfrastruktur ebenso nutzen wie alle anderen Haushalte, durch den geringeren Strombezug aber weniger zu deren Finanzierung beitragen. Grundpreis und Prosumer-Aufschlag zusammen sollen künftig 20 bis 40 Prozent der gesamten Netzentgelte in der Niederspannung ausmachen. Ausgenommen von der neuen Regel bleiben Steckersolargeräte, also Balkonkraftwerke.
Was das konkret kostet
Wie stark sich der Aufschlag im Portemonnaie bemerkbar macht, hängt vom individuellen Netzentgelt-Grundpreis ab, der je nach Netzbetreiber und Region unterschiedlich ausfällt. Die Bundesnetzagentur selbst geht von einer durchschnittlichen Mehrbelastung von bis zu 100 € im Jahr aus, Stimmen aus der Solarbranche rechnen mit teils deutlich höheren Beträgen, hier schwanken die Schätzungen allerdings je nach Berechnungsgrundlage. Sichtbar wird die neue Einstufung erstmals ab April 2028, wenn Stromanbieter die Prosumer-Eigenschaft ihrer Kunden auf der Rechnung ausweisen müssen. Fällig wird der Aufschlag dann ab Januar 2029, wenn die neue Netzentgeltsystematik AgNes die bisherige Stromnetzentgeltverordnung ablöst.
Kritik aus der Branche und offener Ausgang
Der Entwurf trifft Solaranlagenbetreiber zu einem Zeitpunkt, in dem für sie ohnehin schon einiges in Bewegung ist: Das Bundeskabinett hat Ende Juli 2026 eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen, die die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen ab 2027 durch eine befristete Übergangszahlung ersetzen soll. Beschlossenes Recht ist das aber noch nicht, Bundestag und Bundesrat beraten erst ab Herbst 2026 darüber. Verbände wie der Bundesverband Energiespeicher Systeme fordern zudem Nachbesserungen am Prosumer-Aufschlag, da Eigenversorger durch Speicher und netzdienliches Verhalten eigentlich zur Stabilität des Stromnetzes beitragen würden.
Auch die AgNes-Reform selbst ist bisher nicht final: Bis zum 18. September können Verbände und Unternehmen Stellungnahmen zum Entwurf einreichen, die endgültige Festlegung will die Bundesnetzagentur bis Ende des Jahres treffen.
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