Smart Glasses: HateAid zeigt Meta, Ray-Ban und Händler an


Die Menschenrechtsorganisation HateAid hält den Vertrieb der Ray-Ban Meta Wayfarer Gen 2 für strafbar. Angezeigt wurden Verantwortliche von Meta, Ray-Ban und Oakley sowie mehrerer deutscher Händler. Ziel ist eine Grundsatzentscheidung über Smart Glasses mit unauffällig integrierten Kameras.

Als Alltagsgegenstand getarnte Kamera

Die Strafanzeige ging bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein. Sie richtet sich gegen Verantwortliche von Meta Platforms Technologies Ireland, Ray-Ban und Oakley sowie von Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und MediaMarkt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

HateAid beruft sich auf Paragraf 8 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Dieser untersagt unter anderem das Inverkehrbringen von Telekommunikationsanlagen, die wie ein anderer Gegenstand aussehen oder als Alltagsgegenstand getarnt sind und sich besonders dafür eignen und dazu bestimmt sind, Menschen ohne ihr Wissen aufzunehmen.

Das im September 2025 vorgestellte Modell „Ray-Ban Meta Wayfarer Gen“ unterscheidet sich äußerlich nur wenig von einer gewöhnlichen Sonnenbrille. In den Rahmen integriert Meta unter anderem eine Kamera, fünf Mikrofone und Lautsprecher. Videos lassen sich mit bis zu 3K-Auflösung und einer Länge von maximal drei Minuten aufnehmen.

Nach Auffassung von HateAid fällt die Brille deshalb unter das Verbot. Sollte es zu einem Verfahren und einer Verurteilung kommen, sieht Paragraf 27 TDDDG für einen vorsätzlichen Verstoß eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. HateAid fordert darüber hinaus, erzielte Verkaufserlöse einzuziehen.

Reicht die blinkende LED aus?

Meta stattet die Brillen mit einer weißen Aufnahme-LED aus. Diese blinkt kurz beim Fotografieren und während einer Videoaufnahme dauerhaft. Nach Angaben des Konzerns besitzt die Leuchte keinen Ausschalter. Bei der zweiten Brillengeneration soll die Kamera zudem deaktiviert werden, wenn die LED abgedeckt, beschädigt oder anderweitig manipuliert wurde.

Genau diese Schutzvorkehrung hält HateAid jedoch nicht für ausreichend. Die kleine LED sei im Alltag leicht zu übersehen, während im Internet Anleitungen und Zubehör zum Umgehen des Schutzes kursierten. Die Organisation verlangt daher „Safety by Design“: Smart Glasses sollen beispielsweise durch eine farbliche Kennzeichnung der Kamera als solche erkennbar sein. Der Aufnahmehinweis müsse außerdem manipulationssicher werden. Für den Einsatz fordert HateAid Grenzen, wie sie auch für Dashcams und Bodycams bestehen.

Bundesnetzagentur sieht bislang kein generelles Verbot

Ob die vorhandene LED den gesetzlichen Anforderungen genügt, ist der zentrale Streitpunkt. Die Bundesnetzagentur erklärte gegenüber Reuters, dass Besitz, Einfuhr und Verkauf von Smart Glasses nicht verboten seien, sofern die Aufnahmefunktion etwa durch ein optisches Signal deutlich erkennbar ist. Die Behörde beobachte den Markt, untersuche derzeit aber keine konkreten Verstöße.

Auch die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität hat bislang lediglich den Eingang der Strafanzeige bestätigt. Nun werde zunächst geprüft, ob ausreichende Anhaltspunkte für weitergehende Ermittlungen vorliegen. MediaMarktSaturn erklärte, die Anzeige ernst zu nehmen und seine Lieferanten vertraglich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu verpflichten. Mister Spex war nach eigenen Angaben noch nicht offiziell über die Anzeige informiert worden.

Begleitend sammelt HateAid in einer Petition Unterschriften für einen Vertriebsstopp der Ray-Ban-Meta-Brillen und strengere Vorgaben. Der Konflikt dürfte über dieses Modell hinausreichen: Erst im Juni hat Meta das Angebot um 26 weitere Smart-Glasses-Varianten ausgebaut.

Die Redaktion dankt tusen_takk für den Hinweis zu dieser News.



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