Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, nachdem Behörden bei asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren auch Künstliche Intelligenz einsetzen dürfen. Das passt zur Digitaloffensive von Deutschland – gerade im Verwaltungssektor. Kritische Stimmen wie die von AlgorithmWatch warnen jedoch, dass das neue Migrationsgesetz die Persönlichkeitsrechte gefährden und Diskriminierung fördern könne. Eine kommentierende Analyse.
Was das KI-Migrationsgesetz vorsieht
- Effizienter, einheitlicher, hochwertiger und sicherer soll die Migrationsverwaltung durch den beschlossenen Gesetzentwurf werden – wie viele administrative Abläufe in Deutschland. Das passt zunächst in die Entwicklung, denn Deutschland muss die Digital-Geschwindigkeit weiterhin erhöhen: Laut Branchenverband Bitkom liegt die Bundesrepublik im Digitalranking nun auf Platz 17 – zuvor war es noch Platz 14. Und immerhin ist die fortschreitende Digitalisierung ein Koalitionsvorhaben.
- Bereits im November 2025 wurden Eckpunkte zum Einsatz von KI in Visumverfahren und der Migrationsverwaltung beschlossen. Darauf beruht der jetzige Entwurf des KI-Migrationsverwaltungsgesetzes (KIMVG). Ziel ist es, Prozesse zu beschleunigen, systematischer auszuwerten und – in der Regel knappe – Ressourcen zielgerichteter einzusetzen. Das Gesetz soll die rechtliche Basis für rechtssicheren und datenschutzkonformen KI-Einsatz schaffen.
- Konkret bedeutet das Folgendes: Relevante Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dürfen KI-Systeme und andere Automatisierungslösungen anhand von personenbezogenen Daten aus Asyl- und Aufenthaltsverfahren entwickeln. Auf diese Weise ließen sich Abläufe und Muster analysieren, um Anträge schneller zu bearbeiten und bessere Entscheidungen zu treffen, heißt es. Bei begründeten Zweifeln soll KI auch Angaben aus Anträgen mit öffentlichen Web-Informationen abgleichen.
Warum der KI-Einsatz bei Asylverfahren heikel ist
KI umwebt das private, gesellschaftliche und berufliche Leben immer mehr. Ob es sich dabei um ein Auffang- oder ein Spinnennetz mit akutem Vergiftungsrisiko handelt, ist meist nicht klar. Unsere regelmäßigen Good News zeigen, dass KI auch Gutes bewirken kann. Die Positivbeispiele kommen aber primär aus dem humanwissenschaftlichen Bereich.
Eine andere große KI-Motivation ist hinter Effizienz versteckter Profit. Dann gibt es noch den politischen Sektor – mit in der Sache verankerter ethischer Aufladung. Hier fällt auch das KIMVG hinein. Doch Migration ist kein leichtes Thema. Stattdessen scheidet es die Geister und politischen Lager zunehmend – Tendenz eindeutig steigend. Demnach stellt sich grundlegend die Frage, ob der Bund im Zuge sicherlich notwendiger Verwaltungsmodernisierungen hier ein sinnvolles Feld digital bestellt. Denn die Früchte könnten im schlimmsten Fall besonders faul sein, wenn KI Fehler macht – und das macht sie.
Bei jedem KI-Einsatz ist es entscheidend, wie stark die menschliche Hand ist, die darüber wacht. Im hiesigen Fall soll die rechtliche Bewertung und endgültige Entscheidung im Einzelfall bei Menschen liegen. Die KI bliebe rein assistiv – wenn es denn dabei bleibt.
Als Grund für den Gesetzentwurf werden begrenzte Personalkapazitäten bei gleichzeitig hohen Antragszahlen genannt. Das birgt schon im Kern ein signifikantes Risiko (wenn sich die Anträge beispielsweise weiter mehren und die Personaldecke durch Ausfälle noch dünner wird): sich mehr auf die KI zu verlassen, als es eigentlich gedacht ist. Doch das Motto „wird schon schiefgehen“ gilt nicht – es geht um Menschenleben.
Stimmen
- Aus dem Entwurf zum KIMVG: „Die Komplexität rechtlicher Vorgaben, unterschiedliche Verfahrensarten und individuelle Sachverhalte führen zu einer uneinheitlichen Verwaltungspraxis und erschweren eine einheitliche Rechtsanwendung. Ohne strukturelle Anpassungen ist angesichts begrenzter Ressourcen und weiter steigender Antragseingänge eine zusätzliche Belastung der Verfahren absehbar.“
- Nora Oppermann ist Junior Policy Managerin bei AlgorithmWatch. Sie kritisiert die vorgelagerte KI-Technologie für die Migrationsverwaltung hinsichtlich der Grenzkontrollen auf EU-Ebene und bemängelt konkret: „Das KI-Migrationsverwaltungsgesetz setzt nun die Fehler auf Bundesebene fort: Das Innenministerium plant, Menschen, die auf eine sichere Ankunft hoffen, unausgereiften KI-Systemen auszusetzen und ihre Schicksale für evidenzlose Forschung zu nutzen. Migrant*innen werden so zu Versuchskaninchen – das ist einer Demokratie nicht gerecht.“
- In einer Stellungnahme begrüßt der AWO Bundesverband „das Anliegen des Bundesministeriums des Innern, die Migrationsverwaltung zukunftsfähig aufzustellen und Verwaltungsverfahren zu verbessern.“ Allerdings nicht wie aktuell, denn „beim geplanten Einsatz künstlicher Intelligenz in Asyl- und Migrationsverfahren sieht der Verband jedoch erhebliche grund- und datenschutzrechtliche sowie sozialpolitische Risiken und empfiehlt dringend, den Entwurf zurückzuziehen und grundlegend zu überarbeiten.“
Was passiert, wenn KI falsch liegt?
KI kann nicht zu hundert Prozent fair sein, weil sie aus riesigen Datenmengen lernt, die teilweise unvollständig oder falsch sind. Dadurch übernimmt KI auch von Vorurteilen geprägte Daten, was zum bekannten Bias-Problem führt – also zu Verzerrungen. Im thematischen Worst Case könnte so eine Abschiebung unberechtigterweise eingeleitet werden. Auch wenn das Beispiel sehr linear ist, spiegelt es eine mögliche Realität.
Zudem gibt es genug denkbare Negativfälle zwischen einer völlig korrekten Sachbearbeitung und dem Worst Case – beispielsweise eine „enormative Grundlage für intransparente, algorithmisch gesteuerte Entscheidungsprozesse, die weder für Betroffene nachvollziehbar noch vor Gericht substantiiert angreifbar sind“, wie es die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl beschreibt. So löblich und nötig Digitalisierungsmaßnahmen gerade in der Verwaltung auch sind, sie müssen die Grundrechte, Transparenz und den Rechtsschutz wahren und dürfen den Raum für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und diskriminierende Entscheidungen nicht künstlich erweitern.
Zumal es hier nicht um eine Wohnungsummeldung oder eine unternehmensrelevante Genehmigung geht. Nicht falsch verstehen, auch das sind wichtige Verfahren. Die Migrationsverwaltung behandelt aber hochsensible persönliche Daten, Fluchterfahrungen und traumatische Erlebnisse. Klar definierte Schutzmechanismen sind dahingehend Pflicht, würden im Entwurf laut AlgorithmWatch jedoch fehlen.
Kritisiert wird auch die behördliche Breite. Neben dem BAMF und den Ausländerbehörden seien auch das Bundesverwaltungsamt, die Bundespolizei und die Landespolizeibehörden mit Befugnissen ausgestattet. Je mehr involviert sind, desto unübersichtlicher werden die Berechtigungen.
Unterm Strich bleibt es jedoch vor allem bei der Kernfrage: Welche Rolle behält der Mensch? Andererseits: Selbst wenn die finale Entscheidung ein Mensch trifft, bleibt sie durch das KIMVG algorithmisch gesteuert.
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