Diese Botschaft am Nachmittag des 18. August 2026 kam überraschend: Apple und die EU-Kommission haben sich gemeinsam auf neue App-Store-Bedingungen in der EU geeinigt. Herausgekommen sind ein neues einheitliches Gebührenmodell für App-Entwickler, erhöhte Kinderschutzmaßnahmen und eine breitere Öffnung für Anbieter alternativer App-Marktplätze. Vor allem aber hofft Apple, damit das Kapitel eines langjährigen Konflikts mit der EU-Kommission schließen zu können. Die neuen App-Store-Bedingungen sollen zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten. Die EU-Kommission hat sich bislang noch nicht geäußert.
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Kaum ein Tech-Konzern hat sich in den vergangenen Jahren so gegen die Vorgaben des Gesetzes für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) gesträubt wie Apple. Der iPhone-Hersteller fürchtete eine massive Verschlechterung der Sicherheit auf iPhones und iPads und damit Nachteile für seine Kunden. Das Unternehmen mit Sitz im kalifornischen Cupertino reagierte mit einem komplexen neuen Regelwerk mit unterschiedlichen Gebührensätzen und Bedingungen. App-Entwickler mussten sich unter anderem entscheiden, ob sie weiterhin bei Apples globalen Geschäftsbedingungen verbleiben und nur im App Store veröffentlichen dürfen – oder ob sie auf neue EU-Bedingungen wechseln und dann auch alternative Marktplätze bestücken dürfen.
Über ein Jahr lang verhandelt
Kritiker Apples sahen in dieser Vorgehensweise keinen Beitrag zur Sicherheit, sondern schlichtweg den Versuch, den von der EU angestrebten Wettbewerb zu verhindern. Und tatsächlich blieb eine Blütephase alternativer App-Marktplätze aus. Ob es an Apple lag oder die EU schlichtweg ein nicht vorhandenes Bedürfnis befriedigen wollte, ist umstritten. Doch in Brüssel sah man rot und stellte im Juni 2024 eine Verletzung der DMA-Regeln fest.
Was die überraschende Trendwende ausgelöst hat, verrät Apple nicht. Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass der scheidende Apple-Chef Tim Cook persönlich mit der EU-Kommission sprach. Die Verhandlungen, die zum jetzigen Ergebnis führten, gingen allerdings über ein Jahr und sie waren intensiv: Nahezu wöchentlich habe man sich getroffen, ist zu hören. Dies markiert eine deutliche Trendwende, denn noch vor anderthalb Jahren klagte Apple darüber, dass man in Brüssel keine Ansprechpartner habe und die Kommission erratisch agiere.
Ab 1. Oktober mehr Klarheit und einfachere Regeln
Ab dem 1. Oktober 2026 wird die Situation in der EU nun für Entwickler wieder deutlich einfacher. Es gibt dann nur noch eine Ausfertigung der Geschäftsbedingungen, die sowohl Veröffentlichungen im App Store Apples als auch in alternativen Marktplätzen abdecken. Also kein Entweder-oder mehr – und das reicht bis hin zu In-App-Käufen, die künftig auch in Apps angeboten werden können, die in alternativen Marktplätzen veröffentlicht werden können.
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Mit den Änderungen geht auch eine neue Gebührenstruktur einher. Die bisherige EU-spezifische Kerntechnologiegebühr (Core Technology Fee, CTF) entfällt zugunsten einer neuen „Core Technology Commission“ von pauschal 5 Prozent auf digitale Transaktionen außerhalb des App Stores. Apple bekommt damit seine Kosten für das Bereitstellen der technischen Infrastruktur und der Plattform bezahlt.
Neue Gebührensätze
Der App-Vertrieb über den App Store mit Apple-In-App-Kauf kommt künftig mit einer Umsatzabgabe von 26 Prozent (Standard) daher bzw. 15 Prozent für Programme wie das „Small Business Program“ für App-Entwickler mit geringem Jahresumsatz. Die alternative Zahlungsabwicklung innerhalb der App schlägt mit 20 Prozent (Standard) oder 10 Prozent für begünstigte Entwicklerprogramme zu Buche. Für Apps im App Store, die für den Abschluss von Käufen aus der App heraus verlinken, beträgt die Provision 15 Prozent bzw. 10 Prozent in den Programmen.
Wer sich für eine Zahlungsoptions-Kombination entscheidet, muss diese laut Apple mindestens 12 Monate beibehalten. Für viele Entwickler dürfte das Bereitstellen von Apps günstiger werden – sie zahlen etwa im Standard-Tarif 26 statt bislang 30 Prozent.
Vorbilder Brasilien und Japan
Die neuen App-Store-Bedingungen ähneln in vielerlei Hinsicht jenen, die in Brasilien und Japan eingeführt wurden. Apple hatte dort jeweils im Zusammenspiel mit den Regulierern nach Lösungen gesucht, während man jeweils beklagte, dass es in der EU nur einen Konfrontationskurs gab. Das hat sich jetzt offenbar geändert. Änderungen findet man im Detail, etwa, dass Entwickler sich in der EU auch dazu entscheiden können, In-App-Käufe via Apple gar nicht anzubieten.
Ein weiteres Thema, das Apple nach eigener Aussage wichtig ist und das Berücksichtigung gefunden hat, ist der Kinderschutz. Apps in der Kids-Kategorie dürfen künftig keine Links zu externen Bezahl-Websites mehr enthalten. Für Nutzer unter 13 Jahren ist generell kein Verlinken zu Web-Zahlungen erlaubt. Und für Nutzer unter 18 Jahren ist bei alternativen Zahlungen oder Verlinkungen vorgeschrieben, dass Erziehungsberechtigte eingebunden werden müssen.
Apple öffnet sich für weitere Alternativen
Apple wiederum hat sich für erweiterte Zulassungsmöglichkeiten für alternative App-Marktplätze geöffnet. Unternehmen sind jetzt dafür qualifiziert, wenn sie festgelegte Mindestanforderungen an die finanzielle Stabilität erfüllen, öffentlich börsennotiert oder im Besitz eines öffentlich börsennotierten Unternehmens sind, Risikokapital von einer etablierten Investmentfirma erhalten haben oder eine Finanzprüfung durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer vorgenommen haben. Auch staatliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen oder gemeinnützige Organisationen sind berechtigt.
Kein Wort gab es hingegen dazu, ob die bisherigen Hürden bei der Installation alternativer App-Stores reduziert werden. Zu erwarten ist dies nicht, denn Apple sieht in dem Aufbohren seiner Plattform weiterhin eine Erhöhung der Sicherheitsrisiken, auch wenn es in den zwei Jahren seit Einführung des DMA zu keinem großen Sicherheitsvorfall gekommen ist.
Eine Einigung mit Signalwirkung?
Ob die neuen Bedingungen deshalb die Kritik von Apple-kritischen Unternehmen wie Epic oder Spotify abreißen lassen, ist zu bezweifeln. Dass Apple jetzt in einem ersten wichtigen Punkt der jahrelangen DMA-Streitigkeiten eine Einigung mit der EU-Kommission erzielt hat, könnte allerdings eine Signalwirkung auf andere Konflikte zwischen den beiden Parteien haben. So zittern Apple-Nutzer in der EU aktuell, ob und wann sie die KI-erneuerte Sprachassistenz Siri AI bekommen. Apple hat angekündigt, iPhones und iPads in der EU vorerst nicht damit auszustatten – aus Sorge vor Regulierung durch die EU: Viele warten auch noch auf die iPhone-Fernsteuerung über macOS, die Apple ebenfalls zurückhält. Zähneknirschen gibt es außerdem bei der Interoperabilität, also inwieweit zum Beispiel Hersteller von Smartwatches und Kopfhörern gleichberechtigten Zugang zum System bekommen, wie Apple ihn für seine Geräte vorhält.
Mit der jetzigen Einigung ist ein Anfang gemacht, vielleicht auch weitere Konfliktpunkte einvernehmlich zu lösen.
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(mki)




